| AGB`s - Bedingungen für den Gastaufnahmevertrag (Wohnwagen) |
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01. Der Gastaufnahmevertrag gilt
als geschlossen, wenn die Bereitstellung des Wohnwagens vom Gast
bestellt (auch telefonisch) und von dem/n Vermieter/n bestätigt
worden ist. Die Bestätigung bedarf der Schriftform. Die Bestätigung
erfolgt an die angegebene Email Adresse. 02. Der zwischen Gast und Vermieter geschlossene Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Seiten zur Einhaltung. 03. Der/Die Vermieter sind dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn der Wohnwagen für die vereinbarte Zeit schuldhaft nicht bereitgestellt werden kann, und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht. 04. Der Gast ist dem/den Vermieter/n gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn der von ihm bestellte Wohnwagen für die vereinbarte Zeit nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Der Schadensersatz beträgt 80% des vereinbarten Mietpreises. Der/Die Vermieter sind verpflichtet, im Falle der Nichtinanspruchnahme den freigestellten Wohnwagen baldmöglichst anderweitig zu vermieten und den daraus erzielten Erlös mit der Schadensersatzsumme zu verrechnen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Unabhängig davon hat der Gast eine Stornierungsgebühr von 50,00 € zu entrichten. Bis zur anderweitigen Vermietung hat der Mieter für die Dauer des Vertrages den so errechneten Betrag zu zahlen. Für den Gast empfiehlt sich der Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung z. B. bei einem Reisebüro, oder Ihrem Versicherer nach Wahl. 05. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Am Anreisetag steht dem Gast der Wohnwagen ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Wohnwagen bis 11.00 Uhr geräumt sein. Es können besondere Anreisezeiten vereinbart werden. 06. Die Mietzahlung erfolgt im voraus, wobei 40% Anzahlung bei Vertragsabschluß fällig werden. Der Restbetrag ist bis 6 Wochen vor Anreise zu zahlen. Der/Die Vermieter behält sich vor, den Vertrag zu stornieren, bzw. die Nutzung des Wohnwagens zu verwehren, wenn diese Zahlungsvereinbarungen vom Gast nicht eingehalten werden. 07. Die vereinbarten Preise/Kaution gelten für die im Vertrag genannte Personenzahl. Besucher sind unbedingt beim Platzwart anzumelden. Es kann vom Vermieter eine Kaution von derzeit 50€ verlangt werden, die mit Schäden oder mangelhafter Endreinigung verrechnet werden kann. 08. Kurkarten müssen seit dem 01.01.2010 vom Vermieter personenbezogen selbst ausgestellt werden. Sie erhalten die Kurkarten per Post nach Zahlungseingang des gesamten Betrages. Es besteht Kurbeitragspflicht für die gesamte Mietdauer. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind frei. Achtung: Kurkarten können da personenbezogen ausgestellt nicht zurückerstattet werden!!! 09. Der Mieter verpflichtet sich, den Wohnwagen und das Inventar sowie die Einrichtungen des Platzes mit Sorgfalt zu behandeln und er haftet für Schäden, die er, seine Gäste, oder seine Mitbewohner an dem Eigentum Des/Der Vermieter, Platzbesitzer, oder anderer verursachen in vollem Unfange. Der Platz ist stets sauber und aufgeräumt zu halten. Den Anweisungen des Platzbesitzers, oder deren Beauftragte ist folge zu leisten. 10. Im Schadensfalle hat der Mieter den/die Vermieter über Art und Umfang des Schadens sofort zu informieren. Bei Schäden, die sofort behoben werden müssen oder die Wohnqualität erheblich beeinträchtigen, sind der/die Vermieter ohnehin sofort zu unterrichten. Der Mieter ist nicht befugt, eigenmächtig Reparaturen oder Nachbesserungen im Schadensfalle vorzunehmen. 11. Der Mieter ist verpflichtet, den Kurbeitrag (Kurtaxe) bei der örtlichen Kurverwaltung zu entrichten. 12. Der Wohnwagen ist vom Mieter selbst zu reinigen und bei Abreise in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen. Das gilt auch, für das Reinigen, und das entleeren des Chemie WC (sofern benutzt). Sollte unsere Nachkontrolle feststellen, dass keine Reinigung im angegebenen Umfang erfolgte werden dem Mieter für diese Nacharbeiten 50 € in Rechnung gestellt, bzw. wird die Kaution einbehalten. 13. Das Mitbringen von Tieren (auch Kleintieren, Nager, Vögel, Reptilien usw.) ist generell aus hygienischen Gründen untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns (insgesamt für diesen Vertrag geltend) gilt eine Konventionalstrafe in Höhe von 50,00 € pro Tag als vereinbart. 14. Der Mieter akzeptiert mit diesem Vertrag auch die Campingplatzordnung, die beim Platzwart aushängt, insbesondere die Einhaltung der Ruhezeiten. 15. Störungen die hervorgerufen werden seitens des Mieters, die den Nachbarschaftsfrieden/Platzfrieden massiv* beeinflussen, werden mit dem sofortigen verlassen des Grundstückes geahndet (auch nachts!) Eine etwaige Erstattung einer Restmiete entfällt gänzlich. 16. Der/Die Vermieter haften nicht für das persönliche Eigentum der Mieter. 17. Erfüllungsort ist Cuxhaven, Gerichtsstand ist 48282 Emsdetten, und gilt als vereinbart. 18. Datenschutz Ihre Daten werden nur für die zur Vermietung notwendigen Anforderungen gespeichert. Eine Weitergabe an 3. erfolgt ausdrücklich nicht. Schadensforderungen seitens des Mieters sind allerdings in jedem Fall ausgeschlossen. *massiv ist jede Art von Störung die sich andere Personen ausgesetzt sehen, deren Frieden im Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf diesem Platz als sehr gestört empfunden wird. Geändert 28.03.2010 |